Alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Kosmetikprodukte rechtmäßig auf dem europäischen Markt einzuführen. Ohne unnötigen Fachjargon, nur das Wesentliche.
In Europa muss jedes auf dem Markt gebrachte Kosmetikprodukt die Verordnung EG 1223/2009Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist der Referenztext, der die Herstellung, Einfuhr und den Verkauf von Kosmetikprodukten in der Europäischen Union regelt. einhalten. Diese Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ohne nationalen Umsetzungsbedarf.
Konkret bedeutet dies, dass Sie vor dem Verkauf Ihrer Creme, Ihres Serums, Ihrer Seife oder Ihres Make-ups nachweisen müssen, dass Ihr Produkt für den Verbraucher sicher ist und Ihre Dokumentation vollständig ist.
Jedes in Europa vermarktete Kosmetikprodukt muss eine in der Europäischen Union ansässige Verantwortliche Person (VP) haben. Sie ist gegenüber den Behörden rechtlich für die Konformität des Produkts verantwortlich.
Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist oder Sie diese Verantwortung delegieren möchten, können Sie einen Dritten per schriftlichem Mandat als Verantwortliche Person benennen.
Hier finden Sie Details zu unseren Leistungen und warum sie unverzichtbar sind.
Vor jeder Sicherheitsbewertung prüfen wir jeden Inhaltsstoff Ihrer Formel eingehend. Ziel: zu überprüfen, ob Ihre Zusammensetzung den Anhängen der VerordnungDie Verordnung EG 1223/2009 enthält Anhänge mit verbotenen Stoffen (Anhang II), beschränkten Stoffen (Anhang III), zugelassenen Farbstoffen, Konservierungsmitteln und UV-Filtern (Anhänge IV, V, VI). entspricht.
Wir überprüfen die zulässigen Höchstkonzentrationen, Anwendungsbeschränkungen (Anwendungsbereich, obligatorisches Ausspülen usw.) und etwaige jüngste regulatorische Warnungen zu bestimmten Inhaltsstoffen.
Der SicherheitsberichtObligatorisches Dokument, das von einem qualifizierten Toxikologen erstellt wird. Er bewertet die Risiken für die menschliche Gesundheit unter normalen Anwendungsbedingungen des Produkts. ist das Kernstück Ihrer Akte. Er wird von einem qualifizierten Toxikologen erstellt und besteht aus zwei Teilen:
Teil A — Technische Daten: quantitative Zusammensetzung, Stabilität, mikrobiologische Qualität, Verunreinigungen, toxikologisches Profil jedes Inhaltsstoffs, Sicherheitsmargenberechnungen.
Teil B — Schlussfolgerungen des Bewerters: abschließende Stellungnahme zur Produktsicherheit, erforderliche Warnhinweise, wissenschaftliche Begründung.
Die PIFDie Produktinformationsdatei (Product Information File) enthält die gesamte regulatorische Dokumentation eines Kosmetikprodukts. Sie muss aktuell gehalten und für die Behörden zugänglich sein. ist die vollständige Akte Ihres Produkts. Sie enthält alle Nachweisdokumente zur Konformität und muss 10 Jahre nach der Markteinführung des letzten Loses aufbewahrt werden.
Das Fehlen auch nur eines einzigen Elements der PIF stellt eine Nichtkonformität dar, die zur Marktrücknahme Ihres Produkts führen kann.
Das Etikett Ihres Kosmetikprodukts ist das Erste, was die Behörden prüfen. Es muss genaue PflichtangabenName und Anschrift der Verantwortlichen Person, Nenninhalt, Mindesthaltbarkeitsdatum oder PAO, Gebrauchsvorsichtsmaßnahmen, Chargennummer, Funktion des Produkts, INCI-Liste. enthalten, und Ihre Werbeaussagen müssen die gemeinsamen Kriterien der Verordnung EG 655/2013 erfüllen.
Wir prüfen jedes Element Ihres Etiketts und validieren, dass Ihre Werbeaussagen rechtmäßig, wahrheitsgemäß und belegbar sind.
Vor der Vermarktung eines Kosmetikprodukts in der EU muss es im CPNP-PortalDas CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) ist die elektronische Plattform der Europäischen Kommission, auf der jedes Kosmetikprodukt vor seiner Markteinführung notifiziert werden muss. gemeldet werden. Diese Notifizierung ermöglicht den Marktüberwachungsbehörden und den Giftnotrufzentralen einen schnellen Zugang zu Informationen über Ihr Produkt.
Wir verwalten die vollständige Notifizierung: Eingabe der Produktdaten, der Rahmenformel, Hochladen des Etiketts und abschließende Validierung.
Antworten auf die Fragen, die sich alle Marken stellen, bevor sie ihr Produkt auf den Markt bringen.
Die wichtigsten Schritte bei der Konformitätssicherung Ihres Kosmetikprodukts mit COSCOMPLY.
Sie beschreiben uns Ihr Projekt, Ihre Produkte und Ihre Zielmärkte. Wir bewerten Ihre Bedürfnisse und unterbreiten Ihnen eine maßgeschneiderte Begleitung.
Regulatorische Analyse jedes Inhaltsstoffs. Konformitätsprüfung mit den Anhängen der Verordnung EG 1223/2009.
Vollständige toxikologische Bewertung durch einen qualifizierten Experten. Erstellung der Teile A und B des Berichts.
Zusammenstellung der vollständigen Produktinformationsdatei mit allen erforderlichen regulatorischen Dokumenten.
Überprüfung Ihrer Etiketten, Pflichtangaben, INCI-Liste und kosmetischen Werbeaussagen.
Notifizierung Ihres Produkts im europäischen Portal. Ihr Produkt ist bereit, vollständig konform vermarktet zu werden.